LEITFADEN DER KINDERÄRZTLICHEN BETREUNG Der KINDERARZT der FAMILIE ist ein FACHARZT/ÄRZTIN der KINDER- und JUGENDHEILKUNDE und steht in einem Vertragsverhältnis mit dem Sanitätsbetrieb der Prov. Bozen. Er betreut die Kinder von Geburt an, bis zum 14. Lebensjahr, bzw. auf Wunsch bis zum 16. Lebensjahr. Er versucht ein bestmögliches Vertrauensverhältnis und gute Zusammenarbeit mit den Kindern und deren Eltern aufzubauen. Der Kinderarzt/in arbeitet hauptsächlich in der ARZTPRAXIS. Hier hat er Zugang zu allen Informationen die den kleinen Patienten betreffen (Karteikarten, Befunde), außerdem verfügt er hier über die notwendigen medizinischen Geräte, um den kleinen Patienten optimal zu betreuen. Die Arztpraxis ist von Montag bis Freitag geöffnet, die Öffnungszeiten werden vom Kinderarzt/in festgelegt. Die Patienten erhalten sowohl vom Kinderarzt/in, als auch vom zuständigen Sanitätsbezirk genaue Informationen darüber. Die VISITEN in der Arztpraxis, werden üblicherweise über ein Vormerksystem organisiert. BEREITSCHAFT Der Kinderarzt der Familie betreut die bei ihm eingetragenen Patienten von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 20.00 ( an Vorfeiertagen von 8.00 bis 10.00). Für Auskünfte und Termine können die Eltern der Patienten während der Ordinationszeit den Kinderarzt/in erreichen. Außerhalb der Ordinationszeit ist jeder Kinderarzt/in in dringlichen Fällen während der oben angeführten Zeit, entweder über Anrufbeantworter oder entsprechender Telefonnummer erreichbar. Wenn der Kinderarzt/in über einen Anrufbeantworter verfügt, kann eine Nachricht mitTelefonnummer hinterlassen werden und der Kinderarzt/in wird sobald wie möglich zurückrufen. HAUSVISITEN Die Notwendigkeit einer Hausvisite obliegt der fachlichen Beurteilung des Kinderarztes. Falls dem Patienten ein Transport in die Praxis nicht zugemutet werden kann, wird die Hausvisite wie folgt durchgeführt: Bei einer Anfrage vor 10.00 erfolgt die Visite am selben Tag, ansonsten innerhalb des nächsten Tages 12.00 Uhr. INANSPRUCHNAHME der PÄDIATRISCHEN ERSTEN HILFE Der Zugang zur Ersten Hilfe ist ausschließlich dringenden, nicht aufschiebbaren Fällen vorbehalten. Grundsätzlich soll aber in dringenden Fällen als erstes der Kinderarzt der Familie angerufenwerden, da dieser von 8.00 bis 20.00, wie oben angeführt, erreichbar ist.
Die Inanspruchnahme der Leistungen an der Ersten Hilfe, für Fälle die nicht dringend sind und beim Kinderarzt der Familie durchgeführt werden können, behindert die Versorgung schwer kranker Patienten. WOHIN, WENN DER EIGENE KINDERARZT/IN NICHT in BEREITSCHAFT IST Ärztlicher Bereitschaftsdienst von 20.00 bis 8.00 Uhr, an Vorfeiertagen ab 10.00 Tel.:0471/908288 für Bozen und Umgebung. Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst : an Samstagen, Sonntagen- und an Feiertagen Von 9.00-12.00 und von 16.00 bis 19.00 Uhr in den Räumen der Ersten Hilfe des KH-Bozen .
F.I.M.P. Federazione Italiana Medici Pediatri(provincia di Bolzano)
I - BZ, 39100 Bolzano, Viale Venezia 11 I Tel. 0471 288100 I bolzano@fimp.pro I cod. fisc.
94038960210